Die Rolle des Parlaments in den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen
Das Nationale Menschenrechtszentrum der Republik Usbekistan veranstaltete ein Seminar zum Thema „Stärkung des parlamentarischen Engagements in den Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen: Ratifizierung von Fakultativprotokollen, die Verfahren für Individualbeschwerden vorsehen“.
Das Seminar wurde vom Nationalen Menschenrechtszentrum der Republik Usbekistan gemeinsam mit dem Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) und dessen Regionalbüro für Zentralasien organisiert, unter Beteiligung der Interparlamentarischen Union (IPU) und der Internationalen Juristenkommission (ICJ). An der Veranstaltung nahmen Abgeordnete der Legislativkammer und Mitglieder des Senats des Oliy Majlis, Vertreter des Nationalen Menschenrechtszentrums sowie Experten des OHCHR, der Interparlamentarischen Union und der Internationalen Juristenkommission teil.
Das Seminar sollte das Verständnis der Parlamentarier für die Rolle der Legislative innerhalb des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen vertiefen, sie mit den Verfahren zur Prüfung von Einzelbeschwerden im Rahmen der Fakultativprotokolle zu internationalen UN-Verträgen vertraut machen und die rechtlichen und institutionellen Auswirkungen einer möglichen Ratifizierung für Usbekistan erörtern.
Es ist wichtig anzumerken, dass das Engagement des Parlaments für die Menschenrechtsmechanismen der Vereinten Nationen eine logische Fortsetzung des strategischen Kurses ist, den der Präsident der Republik Usbekistan, Shavkat Mirziyoyev, am 22. Februar 2021 von der Tribüne der 46. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats aus verkündet hat – in einer historischen Rede, die er hielt, als Usbekistan zum ersten Mal als gewähltes Mitglied des Rates teilnahm. Der Staatschef betonte, dass die demokratischen Reformen des Landes unumkehrbar geworden seien und dass die Gewährleistung der grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten weiterhin einen zentralen Platz beim Aufbau des Neuen Usbekistan einnehmen werde. Der Präsident bekräftigte das feste Bekenntnis Usbekistans zu seinen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen und kündigte die Fortsetzung der engen Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten des Rates und allen Partnern an, um die Initiative des UN-Generalsekretärs „The Call to Action for Human Rights“ voranzubringen.
In seiner Ansprache stellte das Staatsoberhaupt fest, dass Usbekistan als Mitglied des Menschenrechtsrats die allgemein anerkannten Grundsätze und Normen des internationalen Menschenrechtsrechts schützen und aktiv fördern werde. Die Prüfung des Beitritts zu den Fakultativprotokollen, die individuelle Beschwerdeverfahren vorsehen, durch das Parlament stelle den nächsten logischen Schritt bei der konsequenten Umsetzung dieses Kurses dar.
Die verfassungsrechtliche und rechtliche Grundlage für die zur Diskussion stehenden Fragen bilden die Bestimmungen der geänderten Verfassung der Republik Usbekistan. Gemäß Artikel 55 der Verfassung hat jeder das Recht, im Einklang mit den Rechtsvorschriften und internationalen Verträgen der Republik Usbekistan internationale Gremien zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten anzurufen, sobald alle verfügbaren innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft sind. Das Recht, sich an UN-Vertragsorgane zu wenden, ist somit auf Verfassungsebene verankert und steht in direktem Zusammenhang mit der Frage der Ratifizierung der Fakultativprotokolle, die individuelle Kommunikationsverfahren vorsehen.
Artikel 56 der Verfassung sieht wiederum vor, dass nationale Menschenrechtsinstitutionen die bestehenden Formen und Mittel zum Schutz der Menschenrechte und Freiheiten ergänzen, zur Entwicklung der Zivilgesellschaft und zur Stärkung der Menschenrechtskultur beitragen und dass der Staat die Voraussetzungen für die Organisation ihrer Tätigkeiten schafft.
Begrüßungsworte richteten der Direktor des Nationalen Menschenrechtszentrums der Republik Usbekistan und Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses, Akademiker Akmal Saidov, der amtierende Regionalvertreter des UN-OHCHR für Zentralasien, Ennio Boati (online), sowie ein Vertreter der Interparlamentarischen Union an die Teilnehmer.
Das Seminarprogramm gliederte sich in vier thematische Sitzungen: „Das UN-Menschenrechtssystem und die Parlamente“, „Verfahren zur Prüfung von Mitteilungen im Rahmen der Fakultativprotokolle“, „Umsetzung der ‚Stellungnahmen‘ der Vertragsorgane“ und „Auswirkungen für Usbekistan und der Weg in die Zukunft“.
Nach Angaben des Nationalen Menschenrechtszentrums endete das Seminar mit einer offenen Diskussion und einer Zusammenfassung der Ergebnisse. Die Teilnehmer betonten, wie wichtig es sei, die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, dem Nationalen Menschenrechtszentrum und den UN-Mechanismen zu stärken sowie den fachlichen Dialog über Fragen des Beitritts zu den Fakultativprotokollen fortzusetzen.
Das Seminar fand im Rahmen der laufenden Bemühungen Usbekistans statt, die Nationale Menschenrechtsstrategie umzusetzen und die Zusammenarbeit mit den Vertragsorganen und Mechanismen der Vereinten Nationen auszubauen.
UzA