Usbekistan und Russland haben ein Kooperationsprogramm zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet
Der Generalstaatsanwalt Russlands, Alexander Gutsan, und der Direktor der Antikorruptionsbehörde Usbekistans, Akmal Burkhanov, unterzeichneten ein Kooperationsprogramm zwischen den Behörden für den Zeitraum 2027–2028.
Das Dokument sieht den Erfahrungsaustausch bei der Korruptionsprävention, die Einführung digitaler Instrumente zur Erkennung von Korruptionsrisiken, die Förderung einer Antikorruptionskultur sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Bildung vor.
„Das Programm umfasst den Erfahrungsaustausch bei der Korruptionsprävention, die Einführung digitaler Instrumente zur Erkennung von Risiken, die Förderung einer Antikorruptionskultur sowie wissenschaftliche und bildungsbezogene Aktivitäten“, erklärte Herr Gutsan vor der Unterzeichnung des Dokuments.
Ihm zufolge soll das neue Programm der bilateralen Zusammenarbeit einen regelmäßigeren, inhaltlich fundierteren und praxisorientierteren Charakter verleihen.
Der Generalstaatsanwalt Russlands schlug zudem vor, in Kürze die erste Expertenveranstaltung im Rahmen des Programms anzusetzen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung soll der Einsatz digitaler Technologien zur Korruptionsbekämpfung stehen. Er hob insbesondere den wachsenden Beitrag Usbekistans zur Gestaltung der internationalen Antikorruptionsagenda hervor. Insbesondere erinnerte er daran, dass Usbekistan im Jahr 2027 Gastgeber der 12. Tagung der Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC COSP12) sein wird.
Die Unterzeichnung des Programms zielt darauf ab, die behördenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Russland und Usbekistan zur Prävention und Bekämpfung von Korruption weiter auszubauen.
Aziza Alimova, UzA