Aktionsplan zur Förderung des humanitären Völkerrechts für 2026–2027 unterzeichnet
Im Menschenrechtshaus in Taschkent fand eine Feierstunde zur Unterzeichnung des Aktionsplans zur Förderung des humanitären Völkerrechts für 2026–2027 statt. Diese Veranstaltung wurde gemeinsam vom Nationalen Menschenrechtszentrum Usbekistans und der Regionaldelegation des IKRK in Zentralasien organisiert.
Akmal Saidov, der Direktor des Nationalen Menschenrechtszentrums von Usbekistan, betonte, dass der neue Aktionsplan logisch an die bisherige Zusammenarbeit mit dem IKRK anknüpft. Er hob wichtige Initiativen hervor, darunter die Erstellung eines Lehrhandbuchs zum internationalen Menschenrechtsrecht und humanitären Recht im Jahr 2014 sowie die für Dezember 2024 geplante Veröffentlichung der usbekischen Übersetzung der Genfer Konventionen und Zusatzprotokolle in lateinischer Schrift.
Biljana Milošević, Leiterin der Regionaldelegation des IKRK in Zentralasien, erwähnte, dass ein besonderer Schwerpunkt auf der Arbeit mit jungen Menschen, der Erstellung und Veröffentlichung von Fachliteratur sowie der Entwicklung von Bildungsprogrammen für Schüler, Lehrer und junge Berufstätige liege.
Der Aktionsplan für 2026–2027 umreißt gemeinsame Aktivitäten in vier Schlüsselbereichen: Veröffentlichungen, wissenschaftliche und praktische Initiativen, Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, die Verbesserung der Gesetzgebung und der Strafverfolgungspraxis im Zusammenhang mit dem humanitären Völkerrecht sowie die Einrichtung eines eigenen Raums für humanitäres Völkerrecht im Nationalen Zentrum. Dieser Raum wird als ständige Plattform für Schulungen, akademischen Austausch und die Verbreitung von Fachwissen dienen.
Im Anschluss an die Zeremonie bekräftigten die Parteien ihr Engagement, die im Aktionsplan dargelegten Aktivitäten vollständig und zügig umzusetzen.
Nazokat Usmanova, UzA