Unterzeichnung wichtiger Dokumente zur Umsetzung des Kernkraftwerksprojekts
Heute unterzeichneten Vertreter der Atomenergiebehörde beim Ministerkabinett der Republik Usbekistan und der staatlichen Atomenergiegesellschaft Rosatom in Taschkent weitere Vereinbarungen zur Umsetzung des Kernkraftwerksprojekts in Usbekistan.
Der Direktor der Atomenergiebehörde beim Ministerkabinett der Republik Usbekistan, Azim Ahmedkhodjayev, und der Generaldirektor von Rosatom, Alexey Likhachev, hoben die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Bereich der Kernenergie sowie die praktische Bedeutung der im Land durchgeführten Arbeiten zum Bau des Kernkraftwerks hervor.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde eine Standortgenehmigung für die Errichtung von zwei Blöcken mit RITM-200N-Reaktoranlagen vom staatlichen Unternehmen „Direktion für den Bau von Kernkraftwerken“ und Rosatom unterzeichnet. Darüber hinaus unterzeichneten Uzatom und Rosatom einen Nachtrag zum Vertrag über den Bau eines Kernkraftwerks in der Republik Usbekistan sowie einen Fahrplan für die Zusammenarbeit im Nuklearbereich und verwandten Bereichen.

„Das Kernkraftwerksprojekt zeichnet sich durch die umfassende Nutzung lokaler Ressourcen aus. Alle Baumaterialien werden strengen Labortests unterzogen und nur mit den entsprechenden Genehmigungen verwendet. Darüber hinaus wurde auf Anweisung des Präsidenten ein Fahrplan für die Entwicklung der Kernenergie erarbeitet und im Rahmen der Veranstaltung unterzeichnet. Das Dokument sieht nicht nur den Bau eines Kernkraftwerks vor, sondern auch die Schaffung einer ‚Kernkraftstadt‘ rund um die Anlage – eine moderne Gemeinschaft für Nuklearspezialisten. Für bis zu 20.000 dort lebende Nuklearexperten werden alle notwendigen Einrichtungen bereitgestellt, darunter medizinische und Bildungseinrichtungen sowie weitere soziale Infrastruktur. Das Projekt zielt darauf ab, die neuesten internationalen Erfahrungen und Technologien zu integrieren und spezialisierte Organisationen einzubeziehen“, sagte Herr Ahmedkhodjayev.
Wie Herr Likhachev hervorhob, sollen an einem einzigen Standort Kernkraftwerke unterschiedlicher Größe errichtet werden – große (1.000 MW) und kleine (55 MW) Reaktoren.

„Diese Vorgehensweise wurde bisher noch nicht angewendet und eröffnet neue Möglichkeiten in technologischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Heute wurde ein weiteres wichtiges Thema behandelt – die Erteilung einer Genehmigung für die Standortwahl von Kernkraftwerken. Dies ermöglicht es uns, zur praktischen Phase des Baus eines Kernkraftwerks mit geringer Leistung überzugehen“, sagte er.
Die während der Veranstaltung unterzeichneten Dokumente stellen einen wichtigen Schritt bei der systematischen Organisation der durchgeführten Arbeiten dar.
Nasiba Ziyodullayeva, UzA