Welches Ziel verfolgt das Internationale Migrationsforum?
Im heutigen Zeitalter der Globalisierung ist Migration zu einem der drängendsten sozioökonomischen Prozesse weltweit geworden. Insbesondere die Arbeitsmigration beeinflusst die Wirtschaft vieler Staaten und spielt im Leben von Millionen Menschen eine wichtige Rolle.

Auch in Usbekistan gehört das Thema Migration zu den Bereichen, denen auf staatlicher Ebene besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Deshalb werden in unserem Land umfassende Maßnahmen umgesetzt, um die Rechte unserer im Ausland tätigen Bürger zu schützen, ihnen soziale und rechtliche Unterstützung zu gewähren sowie eine sichere und legale Arbeitsmigration zu organisieren. Über diese Themen sprach die Korrespondentin von UzA mit Islomjon Xamroyev, Abteilungsleiter der Migrationsagentur beim Ministerkabinett der Republik Usbekistan.
– Mit welchen Staaten arbeitet die Agentur derzeit im Bereich der Arbeitsmigration besonders eng zusammen? Welche Maßnahmen werden zur Erweiterung der Migrationsgeografie ergriffen?
– Zu unseren Hauptzielen gehören die legale, qualitativ hochwertige und gut bezahlte Beschäftigung unserer Landsleute im Ausland, der Schutz ihrer Rechte und Interessen sowie die Erweiterung der geografischen Möglichkeiten für Arbeitsmigration. Vor diesem Hintergrund richten wir besonderes Augenmerk auf die legale Vermittlung in gut bezahlte Arbeitsplätze auf den Arbeitsmärkten der Europäische Union, darunter insbesondere der nordischen Länder, sowie in den Vereinigten Staaten und Japan.
Die Agentur hat ein umfassendes Programm entwickelt, das vorsieht, bis 2030 insgesamt 50.000 Bürger in die nordischen Länder zu vermitteln. Darüber hinaus wurden gegenseitig vorteilhafte Gespräche zu Migrationsthemen mit den Botschaften von Italien, Tschechien, Südkorea und den Vereinigten Staaten sowie mit Arbeitsministerien und regionalen Behörden in Slowakei, Türkiye, Belarus und anderen Partnern geführt.
Kürzlich wurde mit Honchos LLC und USA Farm Labor eine Vereinbarung zur saisonalen Beschäftigung in den Vereinigten Staaten im Rahmen des H-2A-Visaprogramms getroffen. Die ersten Anträge wurden bereits eingereicht, und das Verfahren wird schrittweise umgesetzt.
Bemerkenswert ist, dass Vereinbarungen zur saisonalen Beschäftigung im Agrarsektor mit 47 Organisationen in Europa, 13 im asiatisch-pazifischen Raum, 6 in den Ländern des Nahen Ostens und des Persischen Golfs sowie 36 in den GUS-Staaten geschlossen wurden. Allein mit fünf Organisationen in Italien, zwei in den USA sowie jeweils einer in Spanien und Frankreich wurden entsprechende Abkommen unterzeichnet. Für diese Staaten liegen derzeit Aufträge für 10.000 Arbeitsplätze im Agrarsektor mit einer Dauer von bis zu einem Jahr vor.
– Welche Mechanismen wurden eingeführt, um Bürgern eine legale und sichere Beschäftigung im Ausland zu ermöglichen?
– In Usbekistan wurden dafür eine Reihe rechtlicher, organisatorischer und präventiver Mechanismen geschaffen. Insbesondere wurde durch einen Beschluss des Ministerkabinetts vom 22. April 2025 ein umfassendes System zur Vorbereitung von Bürgern, ihrer organisierten Entsendung ins Ausland und zum Schutz ihrer Rechte festgelegt.
Vor der Ausreise werden Schulungen und Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei erhalten die Bürger Informationen über Arbeitsrecht, Migrationsbestimmungen, Lebens- und Arbeitsbedingungen, Sicherheitsregeln, Möglichkeiten des Rechtsschutzes im Ausland sowie über die Folgen illegaler Arbeitsmigration.
Bürger werden ausschließlich auf Grundlage bestätigter Arbeitgeber und offizieller Arbeitsverträge entsandt. In den Arbeitsverträgen sind Lohn, Arbeitszeiten, Wohnbedingungen, Krankenversicherung, Transport und weitere soziale Garantien eindeutig geregelt.
Zudem werden Sprach- und Berufsausbildungskurse organisiert. Für einige Zielländer wurde ein System zur Erlangung international anerkannter Zertifikate eingeführt.
Zum Schutz der Bürger im Ausland unterhält die Migrationsagentur Vertretungen in verschiedenen Staaten. Diese unterstützen bei Arbeitskonflikten, führen Gespräche mit Arbeitgebern, leisten rechtliche Hilfe und helfen Bürgern in schwierigen Lebenslagen.
Darüber hinaus wurden Unterstützungsmechanismen wie Zuschüsse, Kompensationen und vergünstigte Finanzhilfen eingeführt. Dazu gehören unter anderem Erstattungen von Ausreisekosten sowie teilweise Übernahme von Ausgaben für Sprachkurse und berufliche Vorbereitung.
– Wie ist die rechtliche Unterstützung für usbekische Staatsbürger im Ausland organisiert?
– Um Anfragen schnell entgegenzunehmen und bei Bedarf rechtliche Hilfe zu leisten, hat die Migrationsagentur mehrere Kommunikationskanäle eingerichtet. So ist die Kurzwahl 1282 weltweit kostenlos erreichbar.
Außerdem wurde auf der offiziellen Plattform xorijdaish.uz eine SOS-Funktion eingerichtet.
Über diese Kanäle können sich Bürger zu Arbeitsmigration, rechtlicher Unterstützung, Dokumentation, Rückkehrfragen und anderen Problemen melden. Zusätzlich werden Anfragen auch über soziale Netzwerke entgegengenommen.
– Welche Ergebnisse wurden in den letzten Jahren erzielt, und welche Probleme bestehen weiterhin?
– Im Jahr 2025 gingen Geldüberweisungen unserer im Ausland tätigen Bürger in Höhe von 18,9 Milliarden US-Dollar in das Land ein. Das entspricht einem Anstieg von 28 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Dennoch bestehen weiterhin Probleme. Ein wesentliches Problem ist die Tätigkeit von Beratungs- und Vermittlungsorganisationen ohne Lizenz. Diese entsenden Bürger teilweise ohne offizielle Arbeitsverträge und ohne ausreichende Informationen über Arbeitsbedingungen oder rechtliche Garantien.
Dadurch geraten manche Bürger im Ausland in illegale Beschäftigung, verletzen Visa- oder Migrationsbestimmungen und verlieren ihren legalen Status. Dies führt zu schwierigen sozialen Bedingungen, ausbleibenden Lohnzahlungen, Abschiebungen und fehlendem Rechtsschutz.
Solche Fälle wirken sich auch negativ auf das internationale Ansehen Usbekistans aus. In einigen Ländern werden Migrationsbestimmungen verschärft oder zusätzliche Einschränkungen eingeführt, was das Vertrauen gegenüber usbekischen Arbeitsmigranten beeinträchtigt.
Deshalb wurden Kontrollmaßnahmen gegen nicht lizenzierte Organisationen verstärkt. Gleichzeitig wird die Bevölkerung verstärkt über Medien, soziale Netzwerke, Mahallas und regionale Filialen darüber informiert, dass eine Ausreise nur über offiziell zugelassene Vermittlungsstellen erfolgen sollte.
– Am 18. und 19. Mai findet in Taschkent das Internationale Migrationsforum statt. Welches Ziel verfolgt diese Veranstaltung?
– In der kommenden Woche veranstalten die International Organization for Migration und die Migrationsagentur beim Ministerkabinett der Republik Usbekistan gemeinsam das Internationale Migrationsforum in Taschkent. Zu dieser bedeutenden Veranstaltung werden mehr als 300 Vertreter internationaler Organisationen, staatlicher Einrichtungen, Wirtschaftsvertreter und Experten erwartet.
Hauptziel des Forums ist die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Migration sowie die Förderung eines sicheren, geordneten und legalen Migrationssystems.
Das Forum soll den Dialog zwischen den Staaten Zentralasiens und internationalen Organisationen vertiefen, den Schutz der Rechte und Interessen von Arbeitsmigranten stärken, den Kampf gegen Menschenhandel, illegale Migration und Arbeitsausbeutung intensivieren sowie Mechanismen sozialer und rechtlicher Unterstützung verbessern.
Darüber hinaus soll das Forum neue Kooperationsrichtungen für sichere und legale Arbeitsmigration eröffnen und die Reformen sowie Erfahrungen Usbekistans im Bereich Migration international präsentieren.
Zusammenfassend ist das Forum eine wichtige Plattform zur Stärkung der internationalen Rolle Usbekistans in der Migrationspolitik und zur Erörterung von Initiativen, die darauf abzielen, unseren im Ausland arbeitenden Bürgern angemessene und sichere Bedingungen zu gewährleisten.
Interview: Go‘zal Sattorova, UzA