Die Zentrale Wahlkommission der Republik Usbekistan führte die ordentliche Sitzung durch. In der Sitzung wurden die Fragen der Organisierung der Wahllokale im Ausland und Akkreditierung von Journalisten zur Veröffentlichung des Wahlvorgangs im Oliy Majlis der Republik Usbekistan, in Gebiets-, Bezirks- und Stadtrat von Volksabgeordneten besprochen.

 

Die Zentrale Wahlkommission der Republik Usbekistan führte die ordentliche Sitzung durch. In der Sitzung wurden die Fragen der Organisierung der Wahllokale im Ausland und Akkreditierung von Journalisten zur Veröffentlichung des Wahlvorgangs im Oliy Majlis der Republik Usbekistan, in Gebiets-, Bezirks- und Stadtrat von Volksabgeordneten besprochen.

Die Sitzung führte der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission, Mirzoulugbek Abdusalomov.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Wahlbezirke laut Gesetzgebung unter Berücksichtigung des Hauptkriteriums – Schaffung maximaler Bequemlichkeiten für Wähler – organisiert werden. Wahlbezirke werden sowohl in Truppenteilen, als auch in entfernten und schwerzugänglichen Bezirken organisiert. In Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan werden die Wahllokale von der Zentralen Wahlkommission auf Vorschlag des Außenministeriums der Republik Usbekistan gebildet. 

Nach der Betrachtung des Vorschlags des Außenministeriums über die Bildung der Wahlbezirke bei Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan wurde von der Zentralen Wahlausschuss eine Verordnung über die Bildung von 44 Wahllokalen zu Parlamentswahlen verabschiedet.

In der Sitzung wurde auch die Frage der Akkreditierung der lokalen und ausländischen Journalisten als eine wichtige Voraussetzung für Gewährleistung objektiver und allseitiger Berichterstattung über den Gang der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Parlament und in lokalen Raten der Volksabgeordneten betrachtet. In diesem Zusammenhang wurde die Verordnung über die Akkreditierung der Vertreter von Massenmedien, die ordnungsgemäß an das Wahlinformationszentrum der Zentralen Wahlkommission angewendet haben, angenommen. 

In der Sitzung wurden auch die anderen Fragen, die zur Kompetenz der Zentralen Komission gehören, besprochen.

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Wahllokale im Ausland

Die Zentrale Wahlkommission der Republik Usbekistan führte die ordentliche Sitzung durch. In der Sitzung wurden die Fragen der Organisierung der Wahllokale im Ausland und Akkreditierung von Journalisten zur Veröffentlichung des Wahlvorgangs im Oliy Majlis der Republik Usbekistan, in Gebiets-, Bezirks- und Stadtrat von Volksabgeordneten besprochen.

 

Die Zentrale Wahlkommission der Republik Usbekistan führte die ordentliche Sitzung durch. In der Sitzung wurden die Fragen der Organisierung der Wahllokale im Ausland und Akkreditierung von Journalisten zur Veröffentlichung des Wahlvorgangs im Oliy Majlis der Republik Usbekistan, in Gebiets-, Bezirks- und Stadtrat von Volksabgeordneten besprochen.

Die Sitzung führte der Vorsitzende der Zentralen Wahlkommission, Mirzoulugbek Abdusalomov.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Wahlbezirke laut Gesetzgebung unter Berücksichtigung des Hauptkriteriums – Schaffung maximaler Bequemlichkeiten für Wähler – organisiert werden. Wahlbezirke werden sowohl in Truppenteilen, als auch in entfernten und schwerzugänglichen Bezirken organisiert. In Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan werden die Wahllokale von der Zentralen Wahlkommission auf Vorschlag des Außenministeriums der Republik Usbekistan gebildet. 

Nach der Betrachtung des Vorschlags des Außenministeriums über die Bildung der Wahlbezirke bei Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan wurde von der Zentralen Wahlausschuss eine Verordnung über die Bildung von 44 Wahllokalen zu Parlamentswahlen verabschiedet.

In der Sitzung wurde auch die Frage der Akkreditierung der lokalen und ausländischen Journalisten als eine wichtige Voraussetzung für Gewährleistung objektiver und allseitiger Berichterstattung über den Gang der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen im Parlament und in lokalen Raten der Volksabgeordneten betrachtet. In diesem Zusammenhang wurde die Verordnung über die Akkreditierung der Vertreter von Massenmedien, die ordnungsgemäß an das Wahlinformationszentrum der Zentralen Wahlkommission angewendet haben, angenommen. 

In der Sitzung wurden auch die anderen Fragen, die zur Kompetenz der Zentralen Komission gehören, besprochen.