Von der Unabhängigkeit zur demokratischen Regierungsführung
Die 35 Jahre Unabhängigkeit Usbekistans stehen sowohl für den Weg zum Aufbau eines souveränen Staates als auch für das stetige Wachstum von Institutionen, die die Volkssouveränität verkörpern.
Heute befindet sich das Land im Übergang von einer formalen Repräsentation hin zu einer echten demokratischen Regierungsführung, die auf Bürgerbeteiligung und der Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber der Gesellschaft beruht.
Vom Staatsaufbau zur Volkssouveränität
Die am 8. Dezember 1992 verabschiedete Verfassung legte die Grundsätze der Volkssouveränität, der Gewaltenteilung und der Wahl repräsentativer Gremien fest. Zu Beginn bestand die vorrangige Aufgabe darin, eine stabile Staatsstruktur und effektive Regierungsinstitutionen aufzubauen, wobei repräsentative Gremien Teil dieses Prozesses waren. Dies war eine natürliche Entwicklung: Zunächst werden Institutionen geschaffen, bevor sie mit inhaltlicher Bedeutung gefüllt werden.
Das Parlament gewinnt an Stärke
Ein wichtiger Meilenstein war die Einrichtung des Zweikammerparlaments „Oliy Majlis“: Die Gesetzgebungskammer vertritt die politischen Interessen der Gesellschaft, während der Senat regionale Interessen vertritt. Im Laufe der Zeit hat sich auch die parlamentarische Kontrolle ausgeweitet, wobei die Abgeordneten zunehmend aktiv Berichte von Regierungsstellen anhören und die Umsetzung von Gesetzen überprüfen. Infolgedessen hat sich das Parlament schrittweise von einem rein gesetzgebenden Organ zu einer Schlüsselinstitution entwickelt, die die Exekutive kontrolliert.
Der Staat muss seinen Bürgern zuhören
Die Reformen des „Neuen Usbekistan“ haben die Menschen, ihre Rechte und ihre alltäglichen Anliegen in den Mittelpunkt der öffentlichen Politik gerückt. Der Grundsatz, dass „nicht das Volk dem Staat dienen soll, sondern der Staat dem Volk“, hat eine institutionelle Dimension erhalten: Von den Abgeordneten wird nun erwartet, dass sie nicht nur abstimmen, sondern auch einen kontinuierlichen Austausch mit ihren Wählern pflegen; dafür wurden den Parlamentariern die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt.
Die Verfassung von 2023: Ein neues Modell auf lokaler Ebene
Eine wesentliche Änderung betraf die Kommunalverwaltung. Zuvor leitete der Bürgermeister gleichzeitig sowohl die Exekutive als auch den Rat der Volksabgeordneten. Die überarbeitete Verfassung trennte diese Funktionen: Der Rat wird von einem aus den Reihen seiner Abgeordneten gewählten Vorsitzenden geleitet, während der Bürgermeister die Exekutive leitet, sodass die beiden Ämter nicht mehr miteinander kombiniert werden dürfen. Der Rat legt Prioritäten fest, verabschiedet den Haushalt und überwacht dessen Umsetzung, während der Bürgermeister für die Leistungsergebnisse verantwortlich ist. Die diesem Modell zugrunde liegende Formel ist im „Konzept für die Entwicklung der repräsentativen Gremien bis 2030“ dargelegt: „Ein starker Rat, ein rechenschaftspflichtiger und proaktiver Bürgermeister“.
Die Wahlen 2024: Ein neues Gleichgewicht
Zum ersten Mal fanden die Wahlen zur Legislativkammer nach einem gemischten Wahlsystem statt: Die Hälfte der Abgeordneten wurde in Einmandatswahlkreisen gewählt, die andere Hälfte über Parteilisten. Dieses System verbindet die persönliche Verantwortung eines Abgeordneten gegenüber seinem Wahlkreis mit der politischen Verantwortung einer Partei gegenüber der Gesellschaft.
Demokratie beginnt vor der eigenen Haustür
Für die meisten Bürger bedeutet der Staat nicht die Sitzungen des Oliy Majlis, sondern Straßen, Schulen, Kliniken und den lokalen Haushalt. Deshalb rückt die Rolle der Gemeinderäte in den Vordergrund: Wenn Bürger sich an einen Abgeordneten wenden können und greifbare Ergebnisse sehen, gewinnt die Volkssouveränität echte Bedeutung.
Befugnisse müssen durch Kapazitäten gestützt werden
Die neuen Befugnisse des Gemeinderats garantieren für sich genommen noch keine Ergebnisse. Sie erfordern zudem professionelles Verwaltungspersonal, qualifizierte Fachkräfte, digitale Systeme und eine kontinuierliche Kommunikation mit der Öffentlichkeit. In dieser neuen Reformphase wird vorgeschlagen, ein Präsidium des Rates einzurichten, das sich mit operativen Angelegenheiten befasst, das Amt eines stellvertretenden Vorsitzenden zur Leitung des Sekretariats zu schaffen und eine „Ratsstunde“ einzuführen, in der die Leiter der Kommunalbehörden Fragen der Ratsmitglieder beantworten. Auch der Status der ständigen Ausschüsse und Fraktionen soll gestärkt werden.
Digitale Bürgerbeteiligung
Elektronische Bürgerbüros für Abgeordnete, offene Daten zu lokalen Haushalten, Online-Übertragungen von Ratssitzungen und die öffentliche Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen können die Regierung näher an die Bevölkerung heranbringen und ergänzen dabei die direkte Kommunikation zwischen Abgeordneten und ihren Wählern, anstatt sie zu ersetzen.
Der Kern der Transformation
Usbekistan hat sich konsequent vom Aufbau eines unabhängigen Staates über die Einrichtung eines modernen Parlaments bis hin zur Stärkung der Kontrollfunktionen repräsentativer Gremien weiterentwickelt und strebt nun an, sicherzustellen, dass diese Institutionen den Interessen der Bürger wirklich dienen. Demokratie misst sich nicht an der Anzahl der Wahlen oder Gesetze, sondern daran, ob die Bürger über ihre Vertreter Einfluss auf die Problemlösung nehmen können und greifbare Ergebnisse sehen.
Heute beginnt eine neue Phase – die demokratische Regierungsführung. Ihr Schwerpunkt liegt nicht auf der Schwächung des Staates, sondern auf der Stärkung seiner Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, der klaren Abgrenzung der Rollen von gewählten und exekutiven Behörden sowie der Förderung einer echten Vertretung der Bürgerinteressen. Die wahre Reife eines demokratischen Systems lässt sich an einer zentralen Frage messen: Wie effektiv kann ein Bürger Gehör finden und über seine Vertreter Entscheidungen mitgestalten, die sein Leben beeinflussen?
Alimjan Akilov,
Leitender wissenschaftlicher Mitarbeiter,
Institut für Gesetzgebung und Rechtspolitik beim Präsidenten der Republik Usbekistan,
Doktor der Rechtswissenschaften, Professor