Gründung der Nationalen Agentur für Energieeffizienz
Per Präsidialerlass wurden Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Verwaltung im Bereich Energieeffizienz und zur Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungsunternehmen beschlossen.
Die Nationale Energieeffizienzagentur wird dem Ministerkabinett unterstellt sein. Eine ihrer Hauptaufgaben wird darin bestehen, eine einheitliche staatliche Energieeffizienzpolitik umzusetzen sowie Anreiz- und Durchsetzungsmaßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln und zu regulieren.
Ab dem 1. Juli wird die Agentur Zuschüsse zur Deckung der Kosten für die Durchführung von Energieaudits in Wohngebäuden sowie 20 % der Kosten für Solarmodule und Solarkollektoren und 40 % der Kosten für Wärmepumpen (Luft-, Wasser- und Erdwärmepumpen) bereitstellen, wobei der Gesamtbetrag das 50-fache des Basisberechnungswerts (BCV) nicht übersteigen darf.
Bis zum 1. September wird eine digitale Energieeffizienzplattform eingeführt. Darüber hinaus wird ein außerbudgetärer Fonds zur Förderung und Unterstützung der Energieeffizienz eingerichtet. Bis zum 1. Oktober werden grüne Energieeffizienzstandards für Technologien sowohl für inländische Hersteller als auch für Importeure eingeführt.
UzA