Die Strafen für Verstöße gegen die Vorschriften zur nuklearen Sicherheit werden verschärft
Die Fraktion „UzLiDeP“ in der Gesetzgebungskammer des Oliy Majlis hielt ihre regelmäßige Sitzung ab. Auf der Tagesordnung standen die Erörterung mehrerer Gesetzentwürfe sowie Fragen der parlamentarischen Kontrolle.
Insbesondere wurde der Gesetzentwurf „Über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Republik Usbekistan im Zusammenhang mit der Verbesserung der Gesetzgebung in den Bereichen Industrie-, Strahlenschutz- und Nuklearsicherheit“ in zweiter Lesung geprüft.
Wie bereits erwähnt, gehören die weitere Verbesserung der staatlichen Aufsicht in den Bereichen Industrie-, Strahlenschutz- und Nuklearsicherheit sowie die Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zu den wichtigsten Aufgaben der Gegenwart. Neben der Modernisierung der Industriezweige und der Inbetriebnahme neuer Produktionsanlagen erfordert die Notwendigkeit, das System der staatlichen Verwaltung und Kontrolle an internationale Standards anzupassen und Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen zu verstärken, eine Verbesserung der Gesetzgebung in diesem Bereich.
Dieser zu diesem Zweck ausgearbeitete Gesetzentwurf führt entsprechende Änderungen und Ergänzungen an bestimmten Rechtsakten ein. Dementsprechend werden die Befugnisse des Ausschusses für Industrie-, Strahlenschutz- und Nuklearsicherheit sowie der Aufsichtsbehörde für Bergbau und Geologie präzisiert. Zudem werden die Arten von Lizenzen und Genehmigungen definiert, die von diesen staatlichen Stellen ausgestellt werden sollen.
Der Entwurf sieht außerdem eine Verschärfung der verwaltungsrechtlichen Haftung bei Verstößen gegen Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Atomenergie sowie gegen Vorschriften zur Strahlenschutz- und Nuklearsicherheit vor und legt ein Verfahren zur Verhängung finanzieller Sanktionen gegen juristische Personen fest.
Die im Gesetzentwurf festgelegten Normen dienen der weiteren Klärung des rechtlichen Rahmens für die Tätigkeiten der zuständigen Behörden in den Bereichen Industrie-, Strahlenschutz- und Nuklearsicherheit. Gleichzeitig bilden sie eine Grundlage für die Gewährleistung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit bei der Anwendung von Durchsetzungsmaßnahmen bei Verstößen gegen Vorschriften und Anforderungen, für die Steigerung der Wirksamkeit der staatlichen Aufsicht sowie für die rechtliche Untermauerung der laufenden Reformen in diesem Sektor.
M. Komilova, UzA