Das in einem Referendum am 30. April angenommene Verfassungsgesetz "Über die Verfassung der Republik Usbekistan" ist durch einen Beschluss der Zentralen Wahlkommission am 1. Mai 2023 in Kraft getreten.
Die Zentrale Wahlkommission gab die endgültigen Ergebnisse des Referendums vom Sonntag über die neue Verfassung Usbekistans am 1. Mai bekannt.
Auf einer Pressekonferenz sagte der Leiter der Zentralen Wahlkommission, Zainiddin Nizamkhojaev, dass die Ergebnisse in drei Wahllokalen in den Oblasten Taschkent, Taschkent und Syr Darya wegen der festgestellten schweren Verstöße annulliert wurden. Infolgedessen wurden die Ergebnisse "unbedeutend geändert".
Die Wahlbeteiligung beim Referendum lag bei 84,5 % (zuvor wurde sie mit 84,54 % angegeben). Von den 19 Millionen 722.809 registrierten Wählern gaben insgesamt 16 Millionen 667.97 (es waren 16 Millionen 673.189) ihre Stimme ab. Davon haben 611 Tausend 320 vorzeitig gewählt.
90,2 % (90,21 %) der Bürger, die an der Abstimmung teilnahmen, stimmten für die Verfassungsänderung, d. h. 15 Millionen 34 Tausend 608 Personen (waren 15 Millionen 40 Tausend 55). 9,35 % stimmten dagegen, d. h. 1 Million 558 Tausend 817 Personen (waren ebenfalls 9,35 % oder 1 Million 559 Tausend 200).
Die Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel betrug 73 Tausend 672 (73 Tausend 934) oder 0,44 %.
UzA