Ab dem 1. Juli sind die Hersteller, Vertreiber und Einzelhändler von Arzneimitteln und Medizinprodukten dafür verantwortlich, die Öffentlichkeit mit Produkten zu versorgen, deren Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit gewährleistet ist. Sie werden besonderen staatlichen Kontrollvorschriften unterliegen.
Diese Unternehmen werden auf der Grundlage von Meldungen höchstens einmal pro Jahr auf die Einhaltung der Zulassungsanforderungen hin kontrolliert. Eine Ausnahme bilden Inspektionen aufgrund von Beschwerden natürlicher und juristischer Personen.
Dies geht aus dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan "Über zusätzliche Maßnahmen zur Regulierung der pharmazeutischen Industrie" vom 23. Januar 2024 hervor. Das Dokument zielt darauf ab, die Qualitätsgarantien für Arzneimittel, medizinische Geräte und andere Produkte zu verbessern. Das Gesundheitsministerium der Republik Usbekistan wird künftig für die Versorgung der usbekischen Bevölkerung mit sicheren pharmazeutischen Produkten verantwortlich sein.
Großhändler von pharmazeutischen Produkten müssen bis zum 1. Juli GDP-Zertifikate erwerben. Das GDP ist eine Zertifizierung für die Einhaltung der guten Vertriebspraxis in der pharmazeutischen Industrie. Ab Anfang 2025 wird die GPP-Zertifizierung für Netzapotheken und ab 2026 für alle Apotheken verbindlich sein.
Dem Dokument zufolge müssen neue Zoll- und Freilager für pharmazeutische Erzeugnisse nach den Grundsätzen der Guten Lagerpraxis (GSP) gebaut werden. Ab dem 1. Januar 2026 wird es verboten sein, Arzneimittel in Lagern aufzubewahren, die nicht über eine Bescheinigung über die Einhaltung dieser Norm verfügen.
Das Land plant die Einführung guter pharmazeutischer Überwachungspraktiken (GVP). Das Gesundheitsministerium wurde angewiesen, ein elektronisches Pharmakovigilanzsystem einzuführen, um Daten über Arzneimittelnebenwirkungen auf allen Ebenen des Gesundheitssystems zu sammeln und zu analysieren.
Darüber hinaus wird die Ausstrahlung von Werbung für Arzneimittel und biologisch aktive Nahrungsergänzungsmittel im Fernsehen und ihre Wiedergabe im Radio nur noch auf der Grundlage einer Stellungnahme des Gesundheitsministeriums erfolgen.
Vorbereitet von Roman BONDARCHUK, UzA