Usbekistan war Mitveranstalter einer Diskussion über die Universalität der Menschenrechte in Genf
Am Rande der 62. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats fand in Genf eine Nebenveranstaltung zum Thema „Die Universalität der Menschenrechte in verschiedenen Regionen und aktuelle Herausforderungen“ statt. Die Veranstaltung wurde unter Beteiligung des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und regionaler Menschenrechtssysteme organisiert. Die Regierung der Republik Usbekistan war einer der Mitorganisatoren.
Zu den weiteren Mitveranstaltern gehörten das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR), der Europarat, die Afrikanische Union, die Organisation Amerikanischer Staaten und der Ausschuss für die Arabische Charta der Menschenrechte.
Die Veranstaltung fand in Form einer Podiumsdiskussion statt, die der Bekräftigung der Universalität, Unteilbarkeit und gegenseitigen Abhängigkeit der Menschenrechte inmitten geopolitischer Spannungen, selektiver Auslegung von Normen und der Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raums gewidmet war.
Die Teilnehmer betonten, dass Universalität nicht gleichbedeutend mit Uniformität sei: Universelle Standards erlangen ihre Legitimität und Wirksamkeit durch ihre Umsetzung in unterschiedlichen Rechtssystemen und institutionellen Traditionen, während regionale Mechanismen als „Brücken“ zwischen dem globalen System und den nationalen Realitäten dienen.
Die Erfahrungen der Republik Usbekistan, die konsequent groß angelegte Reformen im Bereich des Menschenrechtsschutzes umgesetzt, nationale Institutionen gestärkt und eine konstruktive Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Menschenrechtsmechanismen aufgebaut hat, wurden als erfolgreiches Beispiel für die praktische Umsetzung universeller internationaler Standards hervorgehoben.
Die stellvertretende UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Awa Dabo, bekräftigte, dass die Universalität der Menschenrechte das Fundament des internationalen Menschenrechtssystems bildet, das in der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der Wiener Deklaration und dem Aktionsprogramm verankert ist. Sie wies auf die Rolle des OHCHR als Bindeglied zwischen dem globalen und dem regionalen System hin und warnte vor Tendenzen zur Fragmentierung und Relativierung universeller Normen.
N. Usmanova, UzA