Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Präsident Shavkat Mirziyoyev nahm eine Präsentation über die Perspektiven für eine weitere Verbesserung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Kenntnis.
Auf Initiative des Staatsoberhauptes nahmen die Verwaltungsgerichte am 1. Juli 2017 ihre Arbeit auf. Das System stärkt die gerichtliche Kontrolle über die Tätigkeit staatlicher Stellen und Beamter und trägt dazu bei, einen zuverlässigen Schutz der Rechte und berechtigten Interessen von Bürgern und Unternehmern zu gewährleisten.
In diesem Zeitraum haben die Verwaltungsgerichte etwa 150.000 Fälle verhandelt und in mehr als 70.000 Fällen rechtswidrige Entscheidungen staatlicher Stellen aufgehoben.

Darüber hinaus haben die Gerichte rund 27.000 Sonderbeschlüsse an übergeordnete oder andere zuständige Stellen bezüglich rechtswidriger Handlungen von Beamten erlassen.
Diese Ergebnisse zeigen, dass die Arbeit der Verwaltungsgerichte auf dem Grundprinzip beruht: „Nicht die Menschen sollen den staatlichen Stellen dienen, sondern die staatlichen Stellen sollen den Menschen dienen“. Das System spielt eine wichtige Rolle dabei, sicherzustellen, dass staatliche Stellen im Einklang mit dem Gesetz handeln, und die verletzten Rechte von Bürgern und Unternehmern wirksam wiederherzustellen.

Während der Präsentation erörterte der Präsident Vorschläge zur Einführung von etwa 15 neuen Rechtsinstitutionen, die sich auf fortschrittliche ausländische Erfahrungen und moderne Anforderungen stützen und als nächste Entwicklungsstufe in diesem Bereich dienen sollen.
Die neuen Ansätze zielen in erster Linie darauf ab, die wirksame Wiederherstellung der verletzten Rechte von Bürgern zu gewährleisten, die gerichtliche Kontrolle der Tätigkeiten staatlicher Stellen zu stärken und die Befugnisse der Verwaltungsgerichte zu erweitern.

Nach dem derzeitigen Verfahren haben Bürger und Unternehmer nur eine einzige Möglichkeit, sich zur Wiederherstellung ihrer verletzten Rechte an ein Verwaltungsgericht zu wenden. Die vorgeschlagenen Reformen werden die Voraussetzungen für einen proaktiven Schutz der Bürgerrechte schaffen – noch bevor diese verletzt werden. Insbesondere wird die Einführung von vier Arten von Klagen vorgeschlagen.
Gleichzeitig soll die derzeitige sechsmonatige Frist für die Einreichung einer Klage vor Gericht überarbeitet werden. Es wird vorgeschlagen, Klagen auf Feststellung eines Rechtsverstoßes durch eine staatliche Behörde ohne jegliche Frist einreichen zu können.
Derzeit können Bürger Rechtsakte lokaler staatlicher Behörden nicht vor einem Verwaltungsgericht anfechten, wenn diese ihre Rechte verletzen.
In diesem Zusammenhang schlugen die Beamten vor, den Bürgern das Recht einzuräumen, Rechtsakte lokaler staatlicher Behörden direkt vor Gericht anzufechten.
Gemäß Artikel 20 der Verfassung der Republik Usbekistan müssen rechtliche Maßnahmen, die staatliche Stellen gegen eine Person ergreifen, auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beruhen und zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Ziele ausreichen.
Auf der Grundlage dieses Grundsatzes schlugen die Beamten vor, die Befugnisse der Verwaltungsgerichte zu erweitern und sie zu ermächtigen, die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Ausübung von Ermessensbefugnissen durch staatliche Stellen bei der Anwendung von Maßnahmen gegen Bürger und Unternehmer zu überprüfen.
Der Vorschlag sieht zudem wirksame Maßnahmen vor, um die bedingungslose Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen zu gewährleisten. Insbesondere wenn ein Beamter einer staatlichen Behörde trotz einer Geldstrafe wegen Nichtvollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung diese erneut nicht vollstreckt, wird das Gericht die Staatsanwaltschaft benachrichtigen, damit diese entsprechende rechtliche Schritte einleitet.
Das Staatsoberhaupt unterstützte die vorgelegten Initiativen und betonte, dass die vorgeschlagenen Rechtsinstitutionen die Rechte der Bürger bei schwerwiegenden Verstößen wirksam wiederherstellen, die vollständige praktische Anwendung des in der Verfassung verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gewährleisten, die Rechenschaftspflicht staatlicher Stellen stärken und die strikte Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sicherstellen sollten.
UzA