„Justiz 2030“: Auf dem Weg zu einem bürgernahen und gerechten Justizsystem, das die Menschenrechte konsequent schützt
Der Präsidialerlass „Über die Strategie ‚Justiz 2030‘ zur Schaffung eines bürgernahen und gerechten Justizsystems, das die Menschenrechte im Neuen Usbekistan zuverlässig schützt“ markiert einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung des Landes.
Wir sprachen mit Foziljon Otakhonov, Doktor der Rechtswissenschaften und leitender Wissenschaftler am Forschungszentrum der Fakultät für Wirtschaftsrecht und Rechtsschutz der Staatlichen Rechtsuniversität Taschkent, über die Kernaussagen und die Bedeutung des Dokuments sowie über die damit verbundenen Aufgaben.
– Was ist der Kernzweck des Dekrets und welche Bedeutung hat es für das Justiz- und Rechtssystem?
– Dieses Dekret sollte nicht nur als eine weitere Reforminitiative im Justiz- und Rechtsbereich betrachtet werden, sondern als umfassende Strategie zur Stärkung der Rechtspflege, die eine zentrale Garantie für die Menschenrechte darstellt.
Der Erlass hebt sechs Schwerpunktbereiche für die Entwicklung des Justizsystems hervor: „bürgerorientierte Gerichte“, „Bastion der Gerechtigkeit“, „garantierte Gerechtigkeit“, „Hüter der Gerechtigkeit“, „digitale Justiz“ und „internationale Anerkennung“.
Das übergreifende Hauptziel all dieser Bereiche ist es, den Schutz der Menschenrechte und berechtigter Interessen durch die Gerichte zu stärken, mit dem Ziel, ein Justizsystem zu schaffen, das bürgerorientiert, transparent, zugänglich und fair für alle Bürger ist.
– Das Dekret hebt die Grundsätze der „bürgerorientierten Gerichte“ und der „garantierten Gerechtigkeit“ hervor. Was bedeuten diese Konzepte für die Bürger?
– „Bürgerorientierte Gerichte“ bedeuten in erster Linie, die Gerichte für die Öffentlichkeit zugänglicher zu machen. Das Dekret umreißt Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz in der Gerichtsarbeit, zur Erweiterung des Zugangs zu Informationen über Verfahren und gerichtliche Maßnahmen sowie zum Abbau von Bürokratie innerhalb des Justizsystems.
„Garantierte Gerechtigkeit“ gewährleistet rechtmäßige, faire und fundierte gerichtliche Entscheidungen, wobei Qualität und Konsistenz gewahrt und die Garantien für die Wiederherstellung verletzter Bürgerrechte durch die Gerichte gestärkt werden. Im Wesentlichen ist der Gang vor Gericht kein Selbstzweck. Das vorrangige Ziel ist es, ein verletztes Recht zügig, wirksam und fair wiederherzustellen.
– Der Erlass zielt darauf ab, das Verfahren zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen zu verbessern und überregionale Gerichte einzurichten. Welche Ergebnisse können wir von diesen Änderungen erwarten?
– Ab Juli 2027 werden überregionale Gerichte für die allgemeine Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Diese Gerichte werden befugt sein, Fälle zu überprüfen, und werden mehrere Verwaltungseinheiten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs abdecken.
Gleichzeitig sind neue Befugnisse vorgesehen, um die Unparteilichkeit und Effizienz bei der Überprüfung von Entscheidungen unterer Instanzen zu verbessern.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Mechanismus zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen unparteiischer, effektiver und einheitlicher werden soll, während sich die Möglichkeiten für die zeitnahe Wiederherstellung verletzter Bürgerrechte erweitern dürften.
Zudem sollen von 2027 bis 2030 in allen Regionen Bezirk- und Stadtgerichte für Zivilsachen eingerichtet werden. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Verbesserung des Zugangs zur Justiz für Menschen in abgelegenen Gebieten gelegt.
– Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die gerichtliche Aufsicht in Strafsachen zu verbessern?
– Der Erlass nennt die Stärkung der gerichtlichen Aufsicht in der Vorverfahrensphase von Strafverfahren als einen eigenständigen Bereich.
Insbesondere sollen Untersuchungsrichter ab dem 1. Juli 2027 die Befugnis erhalten, bei der Prüfung der Genehmigung von prozessualen Zwangsmaßnahmen zusätzliche Unterlagen anzufordern, um die Rechtmäßigkeit und Begründetheit der Inhaftierung einer Person sowie die Hinlänglichkeit der Verdachts- oder Anklagegründe gemäß dem internationalen Prima-facie-Standard des „begründeten Verdachts“ zu überprüfen.
Dadurch wird in erster Linie die gerichtliche Kontrolle von Verfahrensentscheidungen gestärkt, die die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten einer Person einschränken.
– Der Erlass führt ein „Rechtsprechungsregister“ ein, um die Einheitlichkeit der Rechtspraxis zu fördern. Warum ist dies wichtig?
– Dieser Schritt ist entscheidend für die Förderung der Einheitlichkeit der Rechtspraxis und die Stärkung der Rechtssicherheit.
Ab dem 1. August 2027 wird das Präsidium des Obersten Gerichtshofs Entscheidungen, die Einfluss auf eine einheitliche Rechtspraxis haben, öffentlich bekanntgeben und diese regelmäßig über das „Präzedenzregister“ aktualisieren. Darüber hinaus ist die Einrichtung von Expertenräten geplant, denen Vertreter der Wissenschaft, qualifizierte Fachleute und zivilgesellschaftliche Organisationen angehören.
Dieser Mechanismus zielt darauf ab, Abweichungen in der Rechtspraxis zu minimieren, eine einheitliche Rechtsanwendung zu fördern und die Rechtssicherheit für Bürger und Unternehmer zu stärken.
– Ein wesentlicher praktischer Fortschritt für die Bürger ist wahrscheinlich die Schaffung der „One-Stop-Shop“-Anlaufstelle und digitaler Gerichtsdienste. Welche Aufgaben wurden in diesem Bereich festgelegt?
– Das Dekret schreibt vor, dass bis 2030 schrittweise Servicebüros nach dem „One-Stop-Shop“-Prinzip an den Eingängen der Gerichtsgebäude eingerichtet werden sollen.
Über diese Büros sollen Maßnahmen ergriffen werden, um der Öffentlichkeit die notwendigen Informationen an einem Ort bereitzustellen, organisatorische Unterstützung bei Verfahrensanträgen zu leisten, deren zügige Entgegennahme zu gewährleisten und praktische Hilfe bei der Nutzung digitaler Gerichtsdienste zu bieten.
Bis Ende 2027 wird zudem erwartet, dass das interaktive Dienstleistungsportal „my.sud.uz“ des Obersten Gerichtshofs verbessert, die aktualisierte mobile App eingeführt, der interaktive Dienst „Muster für Gerichtsanträge“ erweitert und die Möglichkeiten für die interaktive Suche nach Gerichtsdokumenten ausgebaut werden.
Dadurch sollen die Gerichtsdienste für die Bürger schneller, zugänglicher und transparenter werden.
– Welche Neuerungen sieht der Erlass vor, um die Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten zu vereinfachen und die nicht mit der Rechtspflege zusammenhängenden Aufgaben der Richter zu reduzieren?
– Um eine zügige und faire Beilegung wirtschaftlicher Streitigkeiten zu gewährleisten und Zeit sowie Kosten für Unternehmen und Investoren zu sparen, wird am 1. Januar 2028 der Standard des „proaktiven Fallmanagements“ eingeführt. Nach diesem Ansatz werden Maßnahmen zur Behebung geringfügiger formaler Mängel ergriffen, wenn ein Richter diese bei der Prüfung eines Falles feststellt.
Gleichzeitig soll anstelle der bloßen Rückgabe einer Klageschrift bei Nichteinhaltung geringfügiger formaler Anforderungen ein Verfahren eingeführt werden, bei dem die Klage angenommen und die Mängel mit aktiver Unterstützung des Gerichts behoben werden.
Um Richter von Aufgaben zu entlasten, die nicht mit der Rechtspflege zusammenhängen, soll am 1. Januar 2028 zudem die Institution der Gerichtsverwaltung eingerichtet werden.
All diese Maßnahmen zielen darauf ab, Bedingungen zu schaffen, die es den Richtern ermöglichen, sich stärker auf ihre Hauptaufgabe zu konzentrieren – die Rechtspflege.
– Was sind die wichtigsten erwarteten Ergebnisse der Umsetzung des Dekrets, und was ist die wesentliche Aufgabe bei dessen Umsetzung?
– Meiner Meinung nach sollte das wichtigste Ergebnis der Verabschiedung des Dekrets darin bestehen, das Justizsystem für die Öffentlichkeit zugänglicher zu machen und einen stärkeren Schutz der Menschenrechte durch die Gerichte zu gewährleisten.
Um dies zu erreichen, müssen erstens die Gerichte transparent, bürgernah und zugänglich sein; zweitens müssen die Unabhängigkeit der Richter und die Qualität der gerichtlichen Entscheidungen gewährleistet sein; drittens müssen die Einreichung von Klagen und die Teilnahme an Gerichtsverfahren durch den umfassenden Einsatz digitaler Technologien vereinfacht werden; viertens müssen eine einheitliche Rechtspraxis und Rechtssicherheit gestärkt werden; und fünftens muss die Qualität der Rechtspflege anhand klarer Kriterien bewertet werden.
Der Erlass sieht vor, bis Ende 2027 Vorschläge zur Entwicklung eines Systems zur Bewertung der Justizqualität sowie zur Einführung der jährlichen Veröffentlichung eines Justizqualitätsindexes in Usbekistan vorzulegen.
Daher sollte dieser Erlass nicht nur als Auflistung von Aufgaben für das Justizsystem betrachtet werden, sondern als strategisches Dokument, das darauf abzielt, den Grundsatz „Das Gericht ist für das Volk da“ tiefer in die tägliche Praxis zu integrieren.
Der maßgebliche Maßstab lautet: Wie zügig, wirksam und gerecht wird das verletzte Recht eines Bürgers wiederhergestellt? Wenn alle Reformen dazu beitragen, diese Frage positiv zu beantworten, bewegen wir uns auf ein bürgernahes und gerechtes Justizsystem zu.
Interview geführt von Norgul Abduraimova, UzA