Gründung der Internationalen Modeakademie Taschkent
Ein Präsidialbeschluss „Über die Gründung der Internationalen Modeakademie Taschkent“ wurde verabschiedet.
Gemäß diesem Beschluss wird die Internationale Modeakademie Taschkent als staatliche Hochschule unter der Aufsicht der Agentur für die Entwicklung der Leichtindustrie tätig sein.
Die Akademie wird auf der Grundlage des gemeinsamen Bildungsprogramms gegründet, das vom Institut für Textil- und Leichtindustrie in Taschkent in Zusammenarbeit mit der Internationalen Modeakademie Paris ins Leben gerufen wurde.
Alle derzeit im gemeinsamen Bildungsprogramm eingeschriebenen Studierenden werden ihr Studium an der Akademie fortsetzen, und Absolventen erhalten von der Akademie ausgestellte Diplome.
Der Lehrbetrieb beginnt im akademischen Jahr 2026/2027, und die Zulassung von Studierenden erfolgt nach den in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Standardverfahren.
Neben den gemeinsamen Ausbildungsprogrammen wird die Akademie auch befugt sein, eigene Bachelor- und Masterstudiengänge anzubieten.
Ab dem akademischen Jahr 2027/2028 wird ein duales Ausbildungssystem eingeführt, um Fachkräfte für die Textil-, Bekleidungs-, Strickwaren-, Leder- und Schuhindustrie auszubilden, basierend auf den Anforderungen von Unternehmen und Organisationen.
Die Akademie wird zudem im Rahmen staatlicher Aufträge Bekleidung für verschiedene Organisationen und Dienstleister entwerfen und beim Aufbau nationaler Marken mitwirken.
Ab dem Studienjahr 2027/2028 können Absolventen von Fachschulen, die Fachkräfte für den Leichtindustriebereich ausbilden, ihr Studium im dritten Jahr eines Bachelor-Studiengangs gegen Zahlung von Studiengebühren fortsetzen, sofern sie ihre Ausbildung abgeschlossen und einen Notendurchschnitt erreicht haben, der mindestens dem von der Akademie festgelegten Schwellenwert entspricht.
Von der Akademie eingestellte ausländische Fachkräfte und Verwaltungsmitarbeiter, deren Familienangehörige sowie an der Akademie zugelassene internationale Studierende erhalten gemäß den festgelegten Verfahren und auf Antrag der Akademie Mehrfachvisa einschließlich Verlängerungen sowie eine Anmeldung an ihrem Wohnort einschließlich Verlängerungen dieser Anmeldung.
Der durch den Beschluss genehmigte Aktionsplan sieht den Bau und die Inbetriebnahme eines Studentenwohnheims mit 400 Betten für die Akademie im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft bis Ende 2028 vor. Bis dahin dürfen Studierende, die vom Institut an die Akademie wechseln, die Studentenwohnheime des Instituts gemäß den festgelegten Verfahren nutzen.
UzA